A B L A U F

 

Die tiefenpsychologische Behandlung unterteilt sich in drei Abschnitte:


In der Regel werden Kinder im Alter bis 14-16 Jahren von ihren Eltern vorgestellt. Ab diesem Alter ist aber auch ein eigenmotiviertes Vorstellen der Jugendlichen evtl. auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigen möglich.

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist in der Regel die Zustimmung von beiden Elternteilen nötig.

Vater, Mutter, Kind

 

Alle Gespräche und Untersuchungen unterliegen der Schweigepflicht.

Telefonische Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie auf die aktuelle Bandansage!